RWA-Anlagen prüfen und warten
Eine Rauch- und Wärmeabzugsanlage arbeitet im gesamten Betriebsleben vielleicht ein einziges Mal – dann aber muss sie sofort und vollständig funktionieren. Sie hält die Rettungswege rauchfrei, damit Menschen herauskommen und die Feuerwehr hinein.
Genau deshalb ist die regelmäßige Prüfung keine Formsache. Als Betreiber müssen Sie Ihre RWA betriebsbereit halten und das nachweisen können. Wir übernehmen diese Prüfung für Betreiber in ganz Nordrhein-Westfalen – mit tatsächlicher Auslösung, nicht nur mit einem Blick auf die Zentrale.
Drei Punkte, an denen sich entscheidet, ob eine RWA im Ernstfall Rauch abführt.

Die Auslösung
Handauslösetaster, Rauchmelder, Zentrale – wir lösen tatsächlich aus und sehen zu, ob die Antriebe vollständig auffahren. Nicht nur bis zur Störungsfreiheit an der Anzeige.

Die Nachströmung
Rauch kann nur abziehen, wenn unten Luft nachkommt. Die Nachströmöffnungen prüfen wir mit, weil eine RWA ohne sie nahezu wirkungslos bleibt.

Die Energieversorgung
Im Brandfall fällt oft zuerst der Strom aus. Akkus und CO₂-Patronen entscheiden dann darüber, ob sich überhaupt noch etwas öffnet.
Was wir für Sie übernehmen
Wir nehmen Ihre Anlage einmal vollständig auf: Zentrale, Auslösestellen, Antriebe, Öffnungen und Nachströmung, mit Standort und Typ. Diese Anlagenakte bleibt bestehen und wird bei jeder weiteren Prüfung fortgeschrieben.
Geprüft wird im vereinbarten Turnus, in der Regel jährlich. Sie bekommen ein Protokoll, eine Mängelliste mit Fotos und eine Einordnung, wie dringend jeder Punkt ist. Kleinigkeiten erledigen wir direkt vor Ort. Wo Ersatzteile nötig sind – ein Antrieb, ein Akkusatz, CO₂-Patronen – bekommen Sie ein Angebot, bevor etwas passiert.
Was an einer RWA-Anlage geprüft wird
Der Umfang richtet sich nach Anlagentyp und Objekt. In der Regel prüfen und dokumentieren wir:
• RWA-Zentrale – Betriebs- und Störungsanzeigen, Sicherungen, Verplombung
• Energieversorgung – Zustand und Alter der Akkus, Ladefunktion, Notstromfähigkeit
• Handauslösetaster – Erreichbarkeit, Kennzeichnung, Funktion
• Auslösung über Rauchmelder – Verschmutzung, Ansprechverhalten, Weiterleitung
• Antriebe – vollständiges Öffnen bis zur Endlage, Laufverhalten, Befestigung
• Rauchabzugsöffnungen – Klappen, Lichtkuppeln oder Fenster: Zustand, Dichtungen, Verglasung
• Pneumatik bei CO₂-Auslösung – Füllstand und Verfallsdatum der Patronen, Leitungen
• Nachströmöffnungen – vorhanden, freigehalten, funktionsfähig
• Rückstellung in die Grundstellung nach der Prüfung
• Kennzeichnung, Prüfplakette und Dokumentation am Objekt
Wichtig: Wir lösen tatsächlich aus. Eine Anlage, an der nur die Zentrale abgelesen wird, ist nicht geprüft – die entscheidende Frage ist, ob die Öffnung wirklich aufgeht und wie weit.
Rauchabzug und Lüftung sind zwei Dinge
Viele RWA-Anlagen lassen sich zusätzlich zum Lüften nutzen. Das ist praktisch und ausdrücklich vorgesehen – führt aber regelmäßig zu Verwechslungen.
Der Lüftungstaster und der Rauchabzugstaster sehen ähnlich aus, tun aber Verschiedenes. Wer im Sommer über den Lüftungstaster öffnet und vergisst zurückzustellen, hinterlässt eine Anlage, die im Brandfall nicht mehr in ihrer Grundstellung ist. Und wer die Lüftungsfunktion für den Rauchabzug hält, verlässt sich auf etwas, das im Ernstfall anders reagiert.
Wir prüfen deshalb beide Funktionen getrennt, stellen die Anlage nach jeder Prüfung in die Grundstellung zurück und weisen Sie darauf hin, wenn die Kennzeichnung der Taster im Objekt missverständlich ist.
Was uns bei der Prüfung immer wieder unterkommt
Die zugestellte Nachströmöffnung. Das ist der Befund, der uns am häufigsten begegnet – und der am wenigsten bekannt ist. Eine RWA zieht Rauch nur ab, wenn unten Luft nachströmen kann. Wird die Zuluftöffnung zugestellt, abgeklebt oder bei einer Sanierung schlicht zugemauert, öffnet oben zwar alles vorschriftsmäßig, aber es passiert fast nichts. Die Anlage sieht bei der Prüfung einwandfrei aus, wenn man nur nach oben schaut.
Alte Akkus in der Zentrale. Im Brandfall fällt häufig zuerst der Strom aus – dann muss die Anlage aus der Notstromversorgung auslösen. Akkus altern still vor sich hin, und ohne Belastungsprüfung merkt das niemand.
Abgelaufene oder leere CO₂-Patronen. Nach einer Auslösung wird die Patrone oft nicht ersetzt, weil die Anlage danach ja wieder geschlossen ist. Beim nächsten Mal passiert dann nichts.
Antriebe, die nicht mehr vollständig auffahren. Verschmutzung, Korrosion oder ein Hindernis im Öffnungsbereich – die Klappe geht auf, aber nicht weit genug. Das sieht man nur, wenn man tatsächlich auslöst und hinschaut.
Zugebaute Lichtkuppeln. Dachaufbauten, Leitungen, später montierte Solarmodule: Was einmal frei über dem Dach lag, ist nach ein paar Jahren umbaut. Solche Veränderungen laufen selten über den Brandschutz.
Sachkunde für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Die Prüfung Ihrer RWA-Anlagen führt bei uns ein Sachkundiger für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen durch – nachgewiesen über eine bestandene schriftliche Sachkundeprüfung.
Die Sachkunde deckt genau das ab, worauf es an der Anlage ankommt: elektromotorische und pneumatische Gerätekunde, Grundlagen der Entrauchung, die einschlägigen Normen und Vorschriften, Wind- und Schneelasten, Montage und Abnahme sowie Prüfung, Wartung und Instandhaltung von RWA-Anlagen und die strukturierte Fehleranalyse.
Dazu kommen rund 20 Jahre Praxis in der Brandschutz- und Anlagentechnik. Wichtig zur Einordnung, weil das oft durcheinandergeht: Die wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person, die Wartung durch den Errichter und die Prüfung durch den Sachverständigen sind drei verschiedene Dinge. Wir übernehmen die wiederkehrende Prüfung und Instandhaltung – dokumentiert und so vorbereitet, dass beim Sachverständigentermin alles vorliegt.
Dokumentation, die im Ernstfall trägt
Wir dokumentieren digital. Sie bekommen das Protokoll zeitnah als PDF – mit den Fotos direkt bei der jeweiligen Öffnung oder Auslösestelle, nicht gesammelt am Ende.
Weil jede Anlage einmal vollständig erfasst ist, entsteht über die Jahre eine Anlagenakte: nachvollziehbar, wann was geprüft wurde, wann Akkus oder Patronen zuletzt gewechselt wurden und welcher Mangel behoben ist. Die Fristen behalten wir im Blick.
Als Betreiber müssen Sie im Zweifel nachweisen können, dass Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind – gegenüber dem Sachverständigen, der Behörde und im Schadensfall gegenüber Ihrer Versicherung. Gerade bei RWA-Anlagen wird nach einem Brand sehr genau hingesehen.
Aus Wuppertal für ganz Nordrhein-Westfalen
Wir prüfen RWA-Anlagen in ganz Nordrhein-Westfalen. Unser Sitz ist Wuppertal, von dort erreichen wir das Bergische Land, Düsseldorf, Köln, Essen und das Ruhrgebiet in der Regel innerhalb einer Stunde. Betreiber in Wuppertal, Solingen und Remscheid betreuen wir auch kurzfristig.
Das zahlt sich besonders aus, wenn nach einer Prüfung ein Antrieb oder ein Akkusatz getauscht werden muss: Wir kommen für die Nachkontrolle wieder, ohne dass daraus ein eigener Kostenblock wird.
So fangen wir an
Sie müssen für ein Angebot nichts vorbereiten.
1. Sie melden sich – telefonisch oder über das Kontaktformular.
2. Wir kommen zur Bestandsaufnahme, sehen uns Zentrale, Öffnungen und vorhandene Unterlagen an. Dabei zeigt sich meist schon, ob die Anlage gepflegt wurde.
3. Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit festem Turnus und festem Preis.
4. Wir übernehmen Prüfung und Dokumentation. Ab dann müssen Sie an die Termine nicht mehr denken.
Damit die Klappe im Ernstfall wirklich aufgeht
Wir lösen Ihre RWA-Anlagen tatsächlich aus und prüfen den Antrieb über den vollen Weg – inklusive Nachströmung.

