Brandschutztüren, Tore und Feststellanlagen prüfen

Brandschutztüren sind die Bauteile, an denen im Alltag am meisten verändert wird – und die deshalb am häufigsten beanstandet werden. Als Betreiber müssen Sie sicherstellen, dass jede Tür im Ernstfall vollständig schließt, und das regelmäßig prüfen und nachvollziehbar dokumentieren lassen.

Wir übernehmen diese Prüfung für Betreiber in ganz Nordrhein-Westfalen. Tür für Tür, mit Protokoll je Bauteil – und mit einer klaren Ansage, was in Ordnung ist, was repariert gehört und was sofort gemacht werden muss.

Drei Punkte, an denen sich entscheidet, ob eine Brandschutztür im Ernstfall funktioniert.

Das Kennzeichnungsschild

Ohne lesbares Schild ist im Zweifel nicht nachweisbar, welches Bauteil dort verbaut ist. Ein Malerdurchgang genügt, und die Zulassung ist verschwunden.

Die Selbstschließfunktion

Der Türschließer muss die Tür aus jeder Öffnungsstellung vollständig ins Schloss bringen. Nicht fast – vollständig. Alles andere ist im Brandfall eine offene Tür.

Das Protokoll je Tür

Jede Tür wird einzeln bewertet und dokumentiert – auch die, die gerade nicht prüfbar ist. Lücken im Protokoll sind das, was beim Sachverständigen auffällt.

Was wir für Sie übernehmen

Wir nehmen jede Tür in Ihrem Objekt einmal vollständig auf: Standort, Typ und Feuerwiderstandsklasse – T30, T60, T90, T120, RS oder die Kombinationen daraus –, Bauart, Hersteller und Zulassungsnummer. Diese Anlagenakte bleibt bestehen. Bei jeder weiteren Prüfung bauen wir darauf auf, statt alles neu aufzunehmen.

Geprüft wird anschließend im vereinbarten Turnus, in der Regel jährlich. Sie bekommen ein Protokoll je Tür, eine Mängelliste mit Fotos und eine Einschätzung, wie dringend jeder Punkt ist. Was sich sofort beheben lässt – eine nachzustellende Schließfolge, ein verstellter Türschließer – machen wir direkt vor Ort.

Was an jeder Tür geprüft wird

An jeder einzelnen Tür prüfen und dokumentieren wir:

• Kennzeichnungsschild – vorhanden, lesbar, nicht überstrichen oder überklebt
• Türblatt und Zarge – Verformung, Beschädigung, Korrosion
• Bänder und Scharniere – Sitz, Gängigkeit, Verschleiß
• Schloss und Beschläge – Funktion, Vollständigkeit, Zulässigkeit
• Türschließer – vorhanden, richtig eingestellt, dicht
• Selbstschließfunktion – die Tür schließt aus jeder Öffnungsstellung vollständig
• Schließung und Falle – die Falle greift sicher ins Schließblech
• Dichtungen und Rauchschutzdichtungen – vollständig, unbeschädigt, richtig sitzend
• Verglasung – Zulassung, Zustand, Verkittung
• Schließfolgeregelung – bei zweiflügeligen Türen: Gangflügel schließt vor Standflügel
• Bodenabstand und Spaltmaße – innerhalb der zulässigen Toleranzen
• Unzulässige Veränderungen – nachträgliche Bohrungen, Aufkleber, ausgebaute Bauteile
• Gesamtzustand

Am Ende steht eine Gesamtbewertung je Tür. Ein einzelner Mangel bedeutet dabei nicht automatisch, dass die Tür nicht mehr einsatzbereit ist – das ist eine fachliche Bewertung und keine Rechenaufgabe. Wo eine Tür nicht prüfbar ist, weil zum Beispiel gerade Umbauarbeiten laufen, oder wo sie ausgebaut wurde, halten wir auch das fest. Lücken im Protokoll sind das, was Ihnen beim Sachverständigen auf die Füße fällt.

Feststellanlagen nach DIN 14677

Eine Brandschutztür, die im Betrieb dauerhaft offen stehen soll, darf das nur mit einer zugelassenen Feststellanlage: Rauchmelder, Feststellvorrichtung, Handauslösetaster und Energieversorgung als geprüfte Einheit. Diese Anlagen sind regelmäßig instand zu halten – üblicherweise jährlich, durch eine befähigte Person.

Wir prüfen die Auslösung über den Rauchmelder, die Funktion des Handauslösetasters, das vollständige Schließen nach Auslösung, den Zustand und die Verschmutzung der Melder sowie die Energieversorgung. Das dokumentieren wir getrennt von der Türprüfung, weil es eine eigene Anforderung mit eigener Frist ist.

Wenn eine Tür bei Ihnen regelmäßig aufgekeilt wird, ist das übrigens meist kein Disziplinproblem, sondern ein Planungshinweis: An dieser Stelle wird eine Feststellanlage gebraucht. Wir sagen Ihnen, wo sich das rechnet.

Was uns bei der Prüfung immer wieder unterkommt

Der Keil unter der Tür. Die häufigste Beanstandung überhaupt – und fast immer gut gemeint. Eine Brandschutztür stört den Arbeitsablauf, also wird sie mit einem Keil, einem Karton oder einem Feuerlöscher offen gehalten. Im Brandfall ist sie damit wirkungslos, und die Verantwortung liegt beim Betreiber.

Spaltmaße nach neuem Bodenbelag. Wird Estrich, Fliese oder Vinyl aufgebaut, ohne die Tür anzupassen, stimmen die Maße nicht mehr. Umgekehrt entsteht beim Entfernen eines alten Belags ein zu großer Bodenabstand. Beides fällt im Alltag niemandem auf, weil die Tür ja weiterhin schließt.

Überstrichene Kennzeichnungsschilder. Nach einem Malerdurchgang ist die Zulassung nicht mehr lesbar – und damit im Zweifel nicht mehr nachweisbar, um welches Bauteil es sich handelt.

Nachträgliche Bohrungen und Anbauten. Ein Kabelkanal, ein Schild, ein Türstopper, ein zusätzliches Schloss: Jede Bohrung durch das Türblatt kann die Zulassung aufheben. Das weiß derjenige nicht, der sie setzt.

Zugestellte Schwenkbereiche. Paletten, Rollcontainer, Kopierer – wenn die Tür nicht vollständig zufallen kann, nützt der beste Türschließer nichts.

Solche Dinge findet man nicht am Schreibtisch. Man findet sie, wenn man durch das Objekt geht und weiß, wonach man schaut.

Dokumentation, die im Ernstfall trägt

Wir dokumentieren digital. Sie bekommen das Protokoll zeitnah als PDF – mit den Fotos direkt bei der jeweiligen Tür, nicht gesammelt am Ende des Dokuments. Wer den Bericht liest, sieht sofort, um welches Bauteil es geht.

Weil jede Tür einmal vollständig erfasst ist, entsteht über die Jahre eine Anlagenakte: Man sieht, wann was geprüft wurde, welcher Mangel behoben ist und welcher wiederkommt. Und wir behalten die Fristen im Blick – Sie müssen sich nicht merken, wann die nächste Prüfung ansteht.

Als Betreiber müssen Sie im Zweifel nachweisen können, dass Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind: gegenüber dem Sachverständigen, der Behörde und im Schadensfall gegenüber Ihrer Versicherung. Ein Ordner mit handschriftlichen Zetteln ist dafür die schlechteste Ausgangslage.

Aus Wuppertal für ganz Nordrhein-Westfalen

Wir prüfen Brandschutztüren in ganz Nordrhein-Westfalen. Unser Sitz ist Wuppertal, von dort erreichen wir das Bergische Land, Düsseldorf, Köln, Essen und das Ruhrgebiet in der Regel innerhalb einer Stunde. Betreiber in Wuppertal, Solingen und Remscheid betreuen wir auch kurzfristig.

Gerade bei größeren Objekten mit vielen Türen zahlt sich die kurze Anfahrt aus: Wir kommen für die Nachkontrolle behobener Mängel wieder, ohne dass daraus ein eigener Kostenblock wird.

So fangen wir an

Sie müssen für ein Angebot nichts vorbereiten, nicht einmal wissen, wie viele Türen es sind.

1. Sie melden sich – telefonisch oder über das Kontaktformular.

2. Wir kommen zur Bestandsaufnahme, gehen durch das Objekt und zählen die Türen. Dabei sehen wir schon, in welchem Zustand die Anlage ist und ob Unterlagen fehlen.

3. Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit festem Turnus und festem Preis je Tür. Keine Überraschungen bei der Abrechnung.

4. Wir übernehmen Prüfung und Dokumentation. Ab dann müssen Sie an die Termine nicht mehr denken.

SICHERHEIT BEGINNT MIT REGELMÄSSIGER PRÜFUNG

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